Was kostet die tagespflege?
Beratung zur Finanzierung eines Tagespflegeplatzes
Wir möchten, dass unsere Gäste sich bei uns rundum wohlfühlen und sich keine Gedanken über die Finanzierung ihres Tagespflegeplatzes machen müssen. Deshalb bieten wir Ihnen gerne eine individuelle Beratung an, um die passende Finanzierungsmöglichkeit zu finden.
Unser erfahrenes Team steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite und berät Sie umfassend über die verschiedenen Optionen, wie zum Beispiel die Unterstützung durch die Pflegeversicherung oder öffentliche Leistungsträger. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Fragen und Wünsche und finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Ihre finanzielle Situation.
Bei uns steht der Mensch im Mittelpunkt. Deshalb setzen wir uns dafür ein, dass jeder, der unsere Tagespflege besuchen möchte, auch die Möglichkeit dazu hat. Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und unterstützen Sie auf Ihrem Weg zu einem finanzierten Tagespflegeplatz.
Kontaktieren Sie uns noch heute und lassen Sie sich von uns beraten! Wir freuen uns darauf, Ihnen weiterhelfen zu können.
Was kostet die Tagespflege und wer bezahlt?
Eine Betreuung ist zwischen 1 bis 5 Tagen frei wählbar. Auch stundenweise Betreuung möglich!
Wir besprechen mit unseren Gästen / den Angehörigen die Art der Finanzierung. Sie bekommen einen Kostenvoranschlag und bei Betreuungs- und Pflegebeginn wird ein schriftlicher Tagespflegevertrag abgeschlossen.
Kosten:
Gerne können Sie die Preise in einem persönlichen Gespräch erfahren. Wir freuen uns auf Ihren Besuch. Auch telefonisch sind wir immer für Sie da.
Bei allen behördlichen Anträgen werden wir Sie auch gerne tatkräftig unterstützen.
Die Kosten für eine Tagespflege ohne Pflegegrad variieren je nach Leistungen. In der Regel werden die Kosten in Tagessätzen abgerechnet, die sich aus verschiedenen Kostengruppen zusammensetzen. Dazu gehören unter anderem Verpflegung, Betreuung, Pflegeleistungen, sowie Angebote zur Beschäftigung und Freizeitgestaltung.
Die genauen Kosten für eine
Die Finanzierung einer Tagespflege ohne Pflegegrad erfolgt in der Regel privat. Das bedeutet, dass die Kosten vom pflegebedürftigen Menschen oder seinen Angehörigen getragen werden müssen. Es gibt jedoch auch einige Möglichkeiten, die Kosten zu senken. So können zum Beispiel Zuschüsse oder Steuervorteile in Anspruch genommen werden. Hierzu beraten wir Sie gerne.
Insgesamt bietet eine Tagespflege ohne Pflegegrad pflegebedürftigen Menschen eine Möglichkeit, den Tag gemeinsam mit anderen Menschen in einer angenehmen Atmosphäre zu verbringen und Angebote zur Beschäftigung und Freizeitgestaltung zu nutzen.
Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Tagespflege bei allen Pflegegraden (1-5), jedoch unterscheidet sich die Höhe des Zuschusses je nach Pflegegrad.
Für Pflegegrad 1 gibt es einen Entlastungsbetrag von 125 Euro pro Monat, der für verschiedene Unterstützungsleistungen, einschließlich der Tagespflege, genutzt werden kann.
Für Pflegegrad 2 bis 5 übernimmt die Pflegekasse einen festgelegten Betrag pro Tag für die Tagespflege. Abhängig vom Pflegegrad variiert der Betrag, der für die Tagespflege zur Verfügung steht. Der Zuschuss liegt zwischen 689 Euro (Pflegegrad 2) und 1.995 Euro (Pflegegrad 5) pro Monat.
Diese Beträge sind jedoch als Höchstbeträge zu verstehen, und es können nur die tatsächlich anfallenden Kosten für die Tagespflege bis zur Höhe des Zuschusses übernommen werden. Wenn die Kosten für die Tagespflege höher sind als der Zuschuss der Pflegekasse, müssen die Differenzkosten privat getragen werden.
Die Kostenübernahme der Pflegekasse für die Tagespflege ist nicht nur auf Pflegebedürftige mit Pflegegrad beschränkt. Auch Personen, die zwar keinen Pflegegrad haben, aber dennoch auf Unterstützung im Alltag angewiesen sind, können unter bestimmten Bedingungen eine Kostenübernahme beantragen.
Die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme der Tagespflege durch die Pflegekasse ohne Pflegegrad sind folgende:
Die pflegebedürftige Person benötigt Unterstützung im Alltag, z.B. bei der Körperpflege, beim Anziehen oder bei der Nahrungsaufnahme.
Die Pflegebedürftigkeit ist voraussichtlich dauerhaft und wird von einem Arzt bestätigt.
Es besteht ein erhöhter Bedarf an Betreuung und Aktivierung.
Die pflegebedürftige Person lebt noch zu Hause oder im häuslichen Umfeld.
Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, kann ein Antrag auf Kostenübernahme bei der Pflegekasse gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der individuellen Pflegesituation, den vereinbarten Betreuungszeiten und den Kosten der Einrichtung.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Kostenübernahme der Tagespflege durch die Pflegekasse ohne Pflegegrad nicht in allen Fällen möglich ist und individuell geprüft wird. Wir beraten Sie gerne um die Finanzierungsmöglichkeiten mit Ihnen zu besprechen.